Bußgeld

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Bußgeld

Bei mehrmaligem schwerwiegendem Verstoß gegen die Verkehrsregeln wie z.B die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung oder Trunkenheit im Verkehr kann es zu einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Das Fahrverbot ist auf maximal drei Monate begrenzt. In dieser Zeit ist es nicht erlaubt, ein Fahrzeug zu führen. Grundsätzlich sind vier Monate Zeit gegeben, um den Führerschein bei der zuständigen Behörde abzugeben. Bei Ablauf der maximal drei Monate wird das Dokument wieder ausgehändigt.

Die Fahrerlaubnis kann hingegen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren entzogen werden, je nach Schwere der Tat. Alkohol und Drogeneinfluss, Verstöße gegen die Verkehrsregeln aber auch mehr als 8 Punkte in Flensburg können die Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis sein. Nach Ablauf der Sperrfrist wird in den meisten Fällen eine MPU (medizinisch- psychologische Untersuchung), volkstümlich auch ,,Idiotentest´´ genannt, angeordnet. Bei diesem wird man nicht nur medizinisch und psychologisch getestet. Der Idiotentest kann zwischen 1,200€ und 1,600€ kosten.

Dürfen wir auch Ihnen auf dem Gebiet dieses Vertriebsrechtes behilflich sein, sehen wir gern Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.


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