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Verkehrsunfall

Yussof Sarwari Verkehrsrecht
Yussof Sarwari

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Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig einen Spezialisten für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, denn es besteht die Gefahr, dass die gegnerische Versicherung Ihnen weniger anbietet, als Ihnen gesetzlich zustehen würde.

Der Schadensersatz kann viele Formen haben:

Reparaturschaden

Wenn bei einem beschädigten Auto kein Totalschaden vorliegt, liegt es nahe, den Schaden zu beheben. Grundsätzlich dürfen die Reparaturkosten nicht 30% des Wiederbeschaffungswerts übersteigen.

Der Geschädigte darf frei entscheiden, ob er einen konkreten oder einen fiktiven Reparaturschaden verlangt.

Konkreten Reparaturschaden:

Bei einem konkreten Reparaturschaden lässt der Geschädigte das Fahrzeug bei einer Werkstatt reparieren. In vielen Fällen wird die Versicherung eine Werkstatt ihrer Wahl vorschlagen. Anhand der ausgestellten Rechnung wird der offene Betrag von der Versicherung übernommen.

Bei diesem Reparaturschaden besteht jedoch die Möglichkeit, dass die sogenannte "Wertverbesserung" abgezogen wird.

Die Versicherung kommt nur für den Schaden auf, der durch den Unfall entstanden ist. Es könnte zur Auswechselung des beschädigten Autoteils kommen, welches jedoch Makel aufweist, die eindeutig vor dem Unfall bestanden haben, wie z.B Kratzer oder Dellen. Das führt zu einer "Wertverbesserung" des ausgewechselten Autoteils.

Fiktiver Reparaturschaden

Bei einem fiktiven Reparaturschaden wird die Hilfe eines Sachverständigengutachters hinzugezogen. Dieser wird anhand eines Gutachtens den Wert des Schadens berechnen. Die vom Gutachter genannte Summe können Sie dann statt der Reparaturkosten verlangen. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen, beispielsweise bei kleinen Schäden, welche nicht zur Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs führen. Zu beachten ist bei dieser Variante, dass die Mehrwertsteuer hier nicht zurück verlangt wird, da sie nicht anfällt.

Wertminderung

Nach der Reparatur eines in einen Unfall verwickelten Wagens ist meist nichts mehr von dem Schaden erkennbar. Der Geschädigte hat dennoch einen Anspruch auf Wertminderung. Dieser kann geltend gemacht werden, weil der Preis eines Unfallwagens sich erheblich von dem Preis eines unfallfreien Wagens unterscheidet. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er es vor dem Unfall gewesen wäre. Ein Gutachter wird entscheiden, wie viel das Fahrzeug ohne die durch den Unfall entstandenen Schäden wert gewesen wäre. Die Differenz der beiden Summen wird an den Geschädigten ausgezahlt.

Mietwagenkosten/Nutzungsausfallschaden

Solange man seinen geschädigten Wagen nicht nutzen kann, hat man einen Anspruch auf Übernahme der Mietwagenkosten oder auf die Auszahlung eines Geldbetrages, einem so genannten Nutzungsausfallschaden. Der Geschädigte hat in beiden Fällen eine Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass die Kosten nicht unnötig den Wert des eigenen Wagens übersteigen dürfen. Ein Beispiel dafür wäre das Mieten eines Luxuswagens, welcher den Zweck eines Ersatzfahrzeugs sprengen würden. Nach Rechtsprechung des BGH ist der Geschädigte verpflichtet, zwei bis drei Angebote von Mietwagenanbietern zu vergleichen. Er ist nicht gezwungen, das günstigste Angebot anzunehmen, sondern jenes mit dem "üblichen" Preis. Der übliche Preis wird von Gerichten und Sachverständigen mithilfe des "Schwacke- Mietpreisspiegels" bestimmt.

Auch die Länge des Mietzeitraums ist beschränkt. Grundsätzlich geht man von dem Zeitraum aus, an dem das Fahrzeug repariert wird.

 Beim Geschädigten müssen der Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit vorhanden sein. Es muss deutlich gemacht werden, dass das Ersatzfahrzeug für eine Strecke von mindestens 20km pro Tag genutzt werde. Sei dies nicht der Fall, müsse man nachweisen könne, dass man auf die ständige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist.

Eine Pauschalisierung einer erfolgreichen Übernahme von Mietkosten ist aufgrund der Komplexität nicht möglich. Für eine detaillierte Auskunft wenden Sie sich an ihren Fachrechtsanwalt.

Dürfen wir auch Ihnen auf dem Gebiet dieses Vertriebsrechtes behilflich sein, sehen wir gern Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.


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